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Veranstaltungen

Am 04.03.2009 lautet unser Thema:


Besichtigungsansprüche - Rechtsgrundlagen und praktische Durchsetzung


    



Zunehmend sehen sich Unternehmen in der Situation, von ihnen entwickelte Quellprogramme, Datenbanken oder sonstige Datenbestände unbefugt in den Händen Dritter wiederzufinden.

 

Erster Schritt für den Nachweis einer Rechtsverletzung ist in der Praxis häufig die Geltendmachung des gesetzlichen Besichtigungsanspruchs zur Untersuchung von Quellcodes oder Datenbeständen.

 

In der Veranstaltung wird ein Überblick gegeben

  • über maßgebliche rechtliche Handhabe, bspw. § 809 BGB, §142 ZPO, §101a UrhG, Datenbankrichtlinie,
  • wie bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf Besichtigung in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht zu verfahren ist,
  • wie Ansprüche gegenüber dem Gericht darzulegen und glaubhaft zu machen sind,
  • wie Anträge zu formulieren sind, dass sie rechtlich Bestand haben und in der Praxis durch Gerichtsvollzieher und Sachverständigen mit dem gewünschten Ergebnis umgesetzt werden können,
  • wie die Abläufe nach dem Beschluss des Gerichts sind,
  • wie ein Sachverständiger vorgeht, der in Zusammenhang mit der Durchsetzung eines Besichtigungsanspruchs ein Gutachten zu erstellen hat,
  • welche tatsächlichen Anhaltspunkte im Quellcode oder in Datenbeständen für bzw. gegen eine Urheberrechtsverletzung sprechen können.

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Rauschhofer wird zunächst im juristischen Teil der Veranstaltung einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften und Rechtsprechung geben, strategische Optionen erläutern sowie Hinweise zur gerichtlichen Durchsetzung anhand tatsächlicher Beispielfälle geben.

 

Im technischen Teil der Veranstaltung wird der Sachverständige Dr. Hoppen darüber berichten, wie bei der Durchsuchung und Analyse vorgegangen wird, welche Probleme in der Umsetzung eines Durchsuchungsbeschlusses durch geeignete Formulierung vermieden werden sollten.

 

Die Veranstaltung richtet sich an Juristen und IT-Verantwortliche in Unternehmen.

 

Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.

 

Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises. 


Referenten


Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer ist Inhaber der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte, Wiesbaden, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und berät seit 1996 als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht und Internet-Recht. Die Kanzlei betreut mit vier spezialisierten Juristen bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Rechts der Informationstechnologie sowie im gewerblichen Rechtsschutz, wobei überwiegend die Auftraggeberseite vertreten wird. (www.rechtsanwalt.de)

Dr.-Ing. Peter Hoppen ist öffentlich bestellter und vereidigter EDV-Sachverständiger bei Streitz EDV-Sachverständige, Brühl. (www.streitz.de)



Datum


Mittwoch, 04.03.2009, 18.00 Uhr – 20.00 Uhr.


Veranstaltungsort




Entgelt


30,- € für Mitglieder

40,- € für Nicht-Mitglieder



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