Am 17.06.2009 lautete unser Thema:
Veranstaltungen
Die Nutzung des Internets zu Vertriebs- und Marketingzwecken hat sich lange Zeit in rechtlichem Neuland bewegt, was mehr oder minder lautere Methoden zur Kundengewinnung zur Folge hatte. Zwar hat die Rechtsprechung mittlerweile eine Reihe von Aspekten geklärt, dennoch gibt es im Internet-Marketing nach wie vor Fallstricke für Anbieter von Waren und Dienstleistungen.
Gerade durch die Entwicklung des Internets von der reinen Präsentationsplattform hin zur sozialen Kommunikationsplattform ergeben sich neue Fragen. War es früher die "Web-Visitenkarte", mit denen ein Unternehmen auf sich aufmerksam machte, ist es heute die "Community", also der Gemeinschaft gleichgesinnter Nutzer, die den Schlüssel zum Kunden darstellt. Es ist also nicht mehr die Internet-Seite, die den Kunden generiert, es ist der Mix eines Agierens auf verschiedenen Plattformen, der die größte Aufmerksamkeit erzeugt.
In der Veranstaltung werden in zwei technischen Beiträgen die vorgenannten Möglichkeiten von Internet-Marketing und viralem Marketing aufgezeigt. Es werden die gängigen Methoden, aber auch Gefahren der Suchmaschinenoptimierung, des Google Advertising und von eMail-Marketing Kampagnen und einige Beispiele viralen Marketings dargestellt. Im Anschluss daran werden in einem juristischen Teil die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet.
Referenten
Dipl.-Kfm. Marcus Fornfeist ist seit 2001 Gesellschafter der cekom GmbH, Köln. Die cekom GmbH beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Themen Internet und Internetmarketing.
Jürgen Jenniges ist Vorstand der l.i.n.e. communication AG in Köln. l.i.n.e. communication ist spezialisiert auf medienübergreifende Produktkommunikation.
Dr. Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Diem & Partner in Stuttgart. Er berät zahlreiche Unternehmen und Start-Ups aus dem Bereich Web 2.0 zu rechtlichen Möglichkeiten und Risiken. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Internetrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht. Weiterhin betreibt Herr Dr. Ulbricht das "WebLawg" www.rechtzweinull.de.