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Veranstaltungen

Am 17.06.2009 lautete unser Thema:


Internet-Marketing 2.0 - wo sind die Grenzen?

Die Nutzung des Internets zu Vertriebs- und Marketingzwecken hat sich lange Zeit in rechtlichem Neuland bewegt, was mehr oder minder lautere Methoden zur Kundengewinnung zur Folge hatte. Zwar hat die Rechtsprechung mittlerweile eine Reihe von Aspekten geklärt, dennoch gibt es im Internet-Marketing nach wie vor Fallstricke für Anbieter von Waren und Dienstleistungen.
Gerade durch die Entwicklung des Internets von der reinen Präsentationsplattform hin zur sozialen Kommunikationsplattform ergeben sich neue Fragen. War es früher die "Web-Visitenkarte", mit denen ein Unternehmen auf sich aufmerksam machte, ist es heute die "Community", also der Gemeinschaft gleichgesinnter Nutzer, die den Schlüssel zum Kunden darstellt. Es ist also nicht mehr die Internet-Seite, die den Kunden generiert, es ist der Mix eines Agierens auf verschiedenen Plattformen, der die größte Aufmerksamkeit erzeugt.
  • Google AdWords und AdSense erfassen die von Benutzern der Suchmaschine eingegebenen Suchbegriffe und bieten neben den Suchergebnissen auch Internetseiten mit verwandten Produkten und Dienstleistungen an. Über Optimierungsfunktionen lassen sich die Trefferquoten optimieren. Strittig ist, in wie weit Markennamen bei dieser Suche benutzt werden dürfen.
  • In themenbezogenen Foren und Blogs, in denen Benutzer oder auch Produktentwickler ihre Erfahrungen austauschen, treten Unternehmen offen als Förderer und Sponsoren, aber auch verdeckt als "Tippgeber" auf. Unternehmen nutzen Foren und Blogs zur Kommunikation über Produkteigenschaften, aber auch als Feedback von Kundenseite.
  • Auf YouTube können zielgruppengerecht Videos präsentiert werden, deren Kosten für Produktion und Verteilung gemessen an der erreichbaren Zielgruppe unschlagbar niedrig sind.
  • In Verbraucherforen (z.B. ciao.de) können Unternehmen einerseits Ideen für die Produktverbesserung sammeln, andererseits aber auch (verdeckt) die eigenen Produktbewertungen verbessern.
  • Benutzerprofile auf sozialen Plattformen wie Xing oder Facebook dienen dem Austausch gleichgesinnter, aber auch Unternehmen zur direkten Kundenansprache oder Mitarbeiterwerbung.
  • Nicht zuletzt ist das Suchmaschinen-Ranking immer noch eines der zentralen Instrumente, Aufmerksamkeit zu gewinnen. Durch Verbesserung der Algorithmen der Anbieter von Suchmaschinen ist das reine "Metatagging" nicht mehr ausreichend für eine Verbesserung des Suchergebnisses, aber zahlreiche Methoden (wie "Google-Bombing", Cross-Linking) dienen der Verbesserung des Rankings.
  • Virales Marketing schließlich nutzt alle diese Möglichkeiten gleichermaßen. Hier steht der "Hype", also die gesteigerte Aufmerksamkeit einer Community im Vordergrund. Gelingt es einem Unternehmen, ein Medium (einen Film, eine Internet-Seite) so zu gestalten, dass diese gleichermaßen als "Geheimtipp" im Internet weiterempfohlen wird (weil sie lustig, gut gestaltet, informativ, anders ist), ist das Konzept des viralen Marketing aufgegangen. Bisweilen kommt diese Form des Marketing sogar ganz ohne Herstellernennung aus.
In der Veranstaltung werden in zwei technischen Beiträgen die vorgenannten Möglichkeiten von Internet-Marketing und viralem Marketing aufgezeigt. Es werden die gängigen Methoden, aber auch Gefahren der Suchmaschinenoptimierung, des Google Advertising und von eMail-Marketing Kampagnen und einige Beispiele viralen Marketings dargestellt. Im Anschluss daran werden in einem juristischen Teil die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet.

Referenten


Dipl.-Kfm. Marcus Fornfeist ist seit 2001 Gesellschafter der cekom GmbH, Köln. Die cekom GmbH beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Themen Internet und Internetmarketing.

Jürgen Jenniges ist Vorstand der l.i.n.e. communication AG in Köln. l.i.n.e. communication ist spezialisiert auf medienübergreifende Produktkommunikation.

Dr. Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Diem & Partner in Stuttgart. Er berät zahlreiche Unternehmen und Start-Ups aus dem Bereich Web 2.0 zu rechtlichen Möglichkeiten und Risiken. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Internetrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht. Weiterhin betreibt Herr Dr. Ulbricht das "WebLawg" www.rechtzweinull.de.