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Veranstaltungen

Am 04.11.2015 lautete unser Thema:


Dokumentation in Softwareentwicklungs-Projekten

Ziel einer Softwareentwicklungs-Dokumentation ist es, das bei der Softwareentwicklung – insbesondere der Programmierung und ihrer vorhergehenden Konzeption – akkumulierte Wissen einer weiteren, späteren Verwendung, die durchaus zeitlich, örtlich und personell in anderem Kontext erfolgen kann, nutzbar zu machen und damit die Wartbarkeit der Software sicherzustellen. Die Überlassung eines Softwareproduktes ohne Dokumentation birgt unwägbare Risiken bezüglich der Ausübung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs durch den Erwerber. Wenn das Wissen über eine Software mangels schriftlicher Unterlagen lediglich in den Köpfen einzelner Personen gespeichert ist, kann eine auf Software basierende Geschäftsgrundlage von heute auf morgen entfallen. Die Bedeutung der Dokumentation in Softwareprojekten wird aber von vielen Beteiligten erst erkannt, wenn es zum Rechtstreit oder zu wirtschaftlichem Schaden kommt. Dann ist es meistens zu spät. Die nachträgliche Herstellung einer Dokumentation ist nämlich nur beschränkt möglich und kann sich so aufwändig gestalten, wie die Neuerstellung der Software. Aus diesem Grund sollte schon bei der Vertragsgestaltung geregelt werden, welche Dokumentationen zu erstellen sind.
 
In der Veranstaltung wird die IT-Sachverständige Sabine Schreiber-Ehle zunächst die fachlichen Hintergründe einer Softwareerstellungs-Dokumentation und deren Bedeutung für die wirtschaftliche Nutzung einer Software aufzeigen. Sie wird darstellen, was es in der Informatik, abgesehen von textuellen Beschreibungen, für formale Spezifikations- und Dokumentationsmöglichkeiten gibt. Dazu werden gebräuchliche, dem Stand der Technik entsprechende Dokumentationsarten der UML (unified modelling language) im Überblick vorgestellt.
 
RA Prof. Klaus Gennen wird im rechtlichen Teil der Veranstaltung einen Überblick geben, wie sich Rechtsprechung und juristische Argumentationen zur Dokumentation entwickeln und daraus Hinweise zur Vertragsgestaltung ableiten. Zudem soll die Frage diskutiert werden, inwieweit die Perpetuierungsfunktion, die der BGH 1989 in seinem Grundsatz-Urteil dem Benutzerhandbuch im Zusammenhang mit der Lieferung einer Anwendungs-Software zugeschrieben hat, bei einer Software-Entwicklung der Software-Entwicklungsdokumentation insgesamt zuzuschreiben ist. Kann man hier die rechtlichen Anforderungen an ein Anwenderhandbuch übertragen, indem man argumentiert, die Programmierer des Auftraggebers einer Individualsoftware seien quasi die "Anwender" des Sourcecodes? Und welche Anforderungen sind das dann im Detail?
 
Die Veranstaltung soll sowohl dem beratenden Juristen als auch dem IT-Entscheider und IT-Einkäufer praktische Hinweise für seine Tätigkeit geben.
 
Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.
 
Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Referenten


Rechtsanwalt Prof. Klaus Gennen ist u.a. Fachanwalt für Informationstechnologierecht und externer Datenschutzbeauftragter (GDDcert). Er berät seit 1993 Unternehmen auf Anwender- wie auf Anbieterseite in allen Teilbereichen des IT-Rechts. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er Hochschullehrer an der TH Köln im Bereich des IT-Rechts einschließlich des Rechts des elektronischen Geschäftsverkehrs.
 
Die ö.b.u.v. IT-Sachverständige Dipl.-Inform. Sabine Schreiber-Ehle übernimmt den fachlichen Teil der Veranstaltung. Frau Schreiber-Ehle ist Sachverständige bei Streitz Hoppen & Partner und Geschäftsführerin der Screenpaper GmbH. Sie entwickelt seit über 20 Jahren Software für große öffentiche Auftraggeber.