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Veranstaltungen

Am 15.05.2019 lautet unser Thema:


Electronic discovery (eDiscovery): Was man damit erreichen kann und wie es technisch und auch rechtlich klappt.


    



Gar nicht so selten steht man vor der Aufgabe, für einen Mandanten in einer Vielzahl elektronisch gespeicherter Informationen (ESI), die beweisrelevant sind, mit vertretbarem Aufwand genau die fallrelevanten aufzufinden ("Nadel im Heuhaufen", "rauchende Colts"), um diese fachlich bewerten und nachweisbar vollständig, in einem geordneten Verfahren und in geeigneten Formaten auch Dritten bereitzustellen zu können. Man stelle sich vor, der Sachverhalt umfasse mehrere Jahre, zahlreiche Zielpersonen (Custodians) mit deren E-Mail-Postfächern und "losen" Dateien, z.B. Office und PDF, und natürlich auch etliche Datenquellen, also IT-Systeme wie z.B. Mailserver, inklusive Archivsystem, Laptops, Handys, etc., und auch dort wieder inklusive diverser Backups.
 
Um dies zu bewältigen, bedient man sich des sogenannten "electronic discovery" (eDiscovery), also IT-gestützter Verfahren und Prozesse, mit denen man solche Informationen geeignet erkennen, sicherstellen bzw. sichern und nach Indexieren und Suchen inhaltlich beurteilen kann. Dabei geht man sinnvollerweise gemäß dem Electronic Discovery Reference Model (EDRM) vor. Dieses umfasst insgesamt die risikoorientierte Steuerung bezüglich Information (Information Governance), die Identifikation, Bewahrung, Sicherung, Verarbeitung, Bewertung, Analyse, Bereitstellung und Präsentation solcher elektronischer Information.
 
Anwendungsgebiete sind z.B. Kartellrecht, Urheberrecht und Patentverletzung, Steuerstrafverfahren, verschiedene Formen der Wirtschaftskriminalität, Informationsdiebstahl und -Ausleitung, Datenschutzverletzung oder nicht regelkonformes Verhalten. Treiber können externe Auflagen durch Gerichte und Behörden sein, aber auch interne Untersuchungen.
 
Dabei stellen sich insbesondere technische und rechtliche (überwiegend datenschutzrechtliche) Herausforderungen.
 
Im ersten Teil wird Herr Alexander Siegel über technische Herausforderungen und geeignete Lösungen sprechen.
 
Im zweiten Teil wird Herr Dr. Lutz Martin Keppeler über den rechtlichen Rahmen, zugehörige Hürden und wie man sie meistert vortragen.
 
Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.
 
Der Vortrag kann ohne Vorkenntnisse besucht werden und richtet sich an Personen, die Interesse an Fragestellungen im Schnittfeld von EDV und Recht haben, z.B. Anwälte und IT-Spezialisten.
 
Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Referenten


Alexander Sigel M.A. ist Geschäftsführer der DigiTrace GmbH, Köln und verfügt über praktische Erfahrungen aus zahlreichen eDiscovery-Verfahren unterschiedlichster Konstellationen.
 
Dr. Lutz Martin Keppeler ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht / Certified Specialist Lawyer for Information Technology Law und als Salaried Partner bei Heuking (HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Partnerschaft mbB) in Köln tätig.


Datum


Mittwoch, 15.05.2019, 18:30 Uhr - 20:30 Uhr


Veranstaltungsort


PULLMAN COLOGNE
Helenenstrasse 14, 50667 Köln


Entgelt


35,- € für Mitglieder

50,- € für Nicht-Mitglieder



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