Am 10.05.2006 lautete unser Thema:
Veranstaltungen
- Darstellung der zukünftigen Vernetzung von Leistungserbringer und Kostenträger.
- Planungstand und Einschätzung der zukünftigen Infrastruktur und zukünftigen Entwicklung.
- Darstellung der juristischen Fragestellungen, Beschlagnahmeverbot, Strafbarkeitsvorschriften, Regelungen der elektronischen Gesundheitskarte in den §§ 291, 291a SGB V
- Wie sicher ist die neue Technologie gegen Mißbrauch?
- Was bedeutet dies für die ärztliche Praxis?
- Haben wir nun den gläsernen Patienten?
Durch die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte sollen Kosten im Gesundheitswesen eingespart und die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert werden. Die Karte selbst ist hierbei vorwiegend ein Instrument für den Patienten, mit dem er den Zugang zu seinen Daten kontrolliert. Sie ist Teil einer größeren Infrastruktur, in der Leistungserbringer und Kostenträger miteinander vernetzt werden sollen. Der Vortrag beschreibt zunächst die heutige Landschaft der Informationstechnologie und Vernetzung im Gesundheitswesen in Bezug auf die Anwendungen der neuen Gesundheitskarte vom Prü-fen der Versichertendaten bis hin zur elektronischen Patientenakte. Der Planungstand der zukünftigen Infrastruktur wird wiedergegeben, sowie eine Einschätzung dazu und zur zukünftigen Entwicklung.
Hierbei werden folgende Schwerpunkte behandelt:
- Vorstellung, Einführung und Begriffsdefinition
- Beschreibung der bestehenden IT-Landschaft im Gesundheitswesen
- Anwendungen der neuen Gesundheitskarte und die bestehenden Prozesse
- Übersicht über Telematikprojekte und -produkte
- Architektur der neuen Infrastruktur
- Datenschutz und Datensicherheit
- Einschätzung der derzeitigen Planung
Im Anschluss daran werden die juristischen Fragestellungen dargestellt. Insbesondere die rechtlichen Regelungen der elektronischen Gesundheitskarte in den §§ 291, 291a SGB V (u.a. Freiwilligkeitsprinzip, Zugriffsrechte, technische Vorgaben) sowie die im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der GKV geschaffenen Begleitregelungen (u.a. Beschlagnahmeverbot, Strafbarkeitsvorschriften). Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einführungsprozesses dargestellt (Schaffung der Gesellschaft für Telematik - § 291b SGB V, Ersatzvornahme in Form der Rechtsverordnung zur Test-phase).
Die Veranstaltung richtet sich an Juristen sowie an IT-Unternehmen, insbesondere Softwarehersteller aber auch an alle, die sich mit allen Themen rund um die Gesundheitskarte tatsächlich oder rechtlich befassen (z.B. niedergelassene Ärzte).
Referenten
Dipl.-Phys. Arthur Steinel, ist Geschäftsführer der telemed Online Service für Heilberufe GmbH (www.telemed.de). Arthur Steinel hat 1990 an der Universität Mainz sein Physik-Studium abgeschlossen und sich außerdem auf Software-Engineering spezialisiert. Er hat mehr als fünfzehn Jahre Industrieerfahrung sowohl in technischen als auch in Management- Positionen in den Bereichen Software-Entwicklung, Telekommunikationsnetze und Sicherheitsinfrastruktur. Vorwiegend war und ist er auch heute im Gesundheitswesen tätig, in dem er das Unternehmen Telemed, dessen Geschäftsführer Herr Steinel ist, als marktführenden Anbieter von Telekommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen etabliert hat. Herr Steinel ist zudem seit Beginn des Vorhabens als Berater für das Projekt zur Einführung einer neuen elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland tätig.
Jur.-Ass. Jana Holland, ist Referentin im Bundesministerium für Gesundheit in Bonn (www.bmg.bund.de). Nach dem Studium an der Universität Leipzig und dem LL.M. Studium an der University of Edinburgh ist sie seit 2002 im Bundesministerium für Gesundheit im Referat „Allgemeines Gesundheitsrecht, Patientenrechte, elektronische Gesundheits-karte“ und seit 2003 in der Gruppe Telematik des Bundesministeriums für Gesundheit tätig und eine ausgewiesene Kennerin der Juristischen Fragen rund um die Gesundheitskarte.