Am 20.02.2008 lautete unser Thema:
Veranstaltungen
Schon die Frage, ob für ein IT-Projekt, das sowohl die Lieferung und Anpassung von Standard-Software als auch die kundenspezifische Entwicklung von Individual-Software zum Gegenstand hat, ein einziges/einheitliches Vertragswerk oder aber eine Aufteilung in mehrere unterschiedliche Verträge sachgerecht ist und den jeweiligen Interessen der beteiligten Parteien genügt, ist regelmäßig Gegenstand der Vertragsverhandlungen. Selbst wenn eine Einigung insoweit gelingt, stellen sich im Rahmen der weiteren Vertragsverhandlungen sowohl für die Lieferanten- als auch für die Anwenderseite eine Reihe weiterer rechtlicher Hürden, so insbesondere in den Bereichen Leistungsverzeichnis/Pflichtenheft, Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, Abnahmeregelungen oder Ablieferung und anschließende Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie sonstige Haftung des Lieferanten, Verjährung von Ansprüchen des Anwenders und „Rechteinhaberschaft“ betreffend Arbeitsergebnisse im Zusammenhang mit der Standard-Software und hinsichtlich der kundenspezifisch neu entwickelten Individual-Software.
Die Veranstaltung soll IT-Vertragsverhandlungen unter intensiver Einbeziehung der Teilnehmer simulieren. Im Rahmen der „simulierten Vertragsverhandlungen“ sind Beiträge der Teilnehmer unerlässlich und werden ebenso berücksichtigt wie daraus resultierende vertragliche Regelungen, die anschließend (in den Grundstrukturen) gemeinsam erarbeitet werden, und zwar sowohl für die Anbieter- als auch für die Anwenderseite.
Herr Rechtsanwalt Klaus Gennen nimmt hierbei die Rolle des Moderators auf Lieferantenseite ein und zeigt die aus Sicht der Auftraggeber zu berücksichtigenden wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte auf.
Herr Rechtsanwalt Michael Intveen übernimmt die Rolle des Moderators auf Anwenderseite und verdeutlicht die aus Sicht der Auftraggeberseite im Rahmen der Vertragsverhandlungen und der anschließenden Vertragsgestaltung zu berücksichtigenden Sach- und Risikobereiche.
Die Veranstaltung richtet sich an sämtliche Personen und Unternehmen, die mit IT-Verträgen und -Vertragsverhandlungen befasst sind.
Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.
Referenten
Klaus Gennen ist Partner der Kanzlei LLR LegerlotzLaschet Rechtsanwälte in Köln. Herr Gennen ist Fachanwalt für IT-Recht und für Arbeitsrecht und berät seit vielen Jahren Unternehmen in allen Fragen des IT-Rechts, überwiegend auf Anwenderseite. Herr Gennen hat Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen und publiziert regelmäßig im Bereich des IT-Rechts.
Michael Intveen ist Partner der Kanzlei SCHINDLER Rechtsanwälte in Düsseldorf. Herr Intveen ist Fachanwalt für IT-Recht und berät seit vielen Jahren Unternehmen und auch Einrichtungen der öffentlichen Hand in sämtlichen Fragen des IT-Vertragsrechts sowie bei Verfahren im Zusammenhang mit der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe von IT-Leistungen. Zuvor war Herr Intveen mehrere Jahre im Rechenzentrum eines großen Dienstleistungsunternehmens in Düsseldorf tätig. An der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist Herr Intveen als Lehrbeauftragter im Bereich des IT-Vertragsrechts und des IT-Vergaberechts tätig. Darüber hinaus publiziert Herr Intveen seit Jahren regelmäßig im Bereich des IT-Rechts.