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Veranstaltungen

Am 06.10.2010 lautete unser Thema:


Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzwerken - Technischer Nachweis und rechtliche Verantwortung

Die Nutzung von „Peer-to-Peer“ (P2P) Netzwerken als sog. „Tauschbörsen“ zur schnellen und einfachen Verbreitung von Inhalten ist seit einigen Jahren ein alltäglicher Vorgang. Über P2P-Netzwerke sind aber nicht nur „freie“ Inhalte wie Linux-Distributionen oder Trailer zu Kino- und DVD-Veröffentlichungen legal zugänglich, sondern auch eine schier unbegrenzte Masse an Veröffentlichungen, die durch das Urheberrecht geschützt sind und deren Verbreitung in einem P2P-Netzwerk rechtswidrig ist. Hiergegen wendet sich die Medienindustrie mit einer alljährlich zunehmenden Zahl von Abmahnungen, mit denen „Tauschbörsennutzer“ abgeschreckt und bestraft, zugleich aber auch Einnahmen zu Gunsten der Rechteinhaber generiert werden sollen.
 
Allerdings treffen die Abmahnungen neben dem „Täter“ allzu häufig auch Dritte. Dies kann der Inhaber des Internetanschlusses sein, über den die Urheberrechtsverletzung etwa durch einen Familienangehörigen oder einen Mitarbeiter im Unternehmen begangen worden sein soll, aber auch ein gänzlich Unbeteiligter, der durch einen Zahlendreher oder einen falschen Zeitstempel bei der Ermittlung der angeblichen Urheberrechtsverletzung ins Fadenkreuz der Medienindustrie geraten ist. So hat das LG Köln in einem erst kürzlich bekannt gewordenen Beschluss aus dem Jahr 2008 darauf hingewiesen, dass in einzelnen Verfahren die von der Medienindustrie ermittelten Anschlussdaten Fehlerquoten von über 50% aufgewiesen haben sollen, in einem Fall sogar von über 90%. Mit anderen Worten: 90 von 100 Abmahnungen wäre hier zu Unrecht ausgesprochen worden.
 
Für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch die Medienindustrie in P2P-Netzwerken einerseits, aber auch für die Abwehr einer unberechtigten Abmahnung durch den Adressaten andererseits, ist deshalb von herausragender Bedeutung, wie tatsächlich der technische Nachweis über die Nutzung eines P2P-Netzwerkes über einen bestimmten Internetanschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt geführt werden kann, ebenso, wie die Medienindustrie oder der Rechteinhaber ein urheberrechtsverletzendes Angebot dokumentieren muss, damit dies als Beweis „gerichtsfest“ ist. Umgekehrt stellt sich aus rechtlicher Sicht die Frage, wer überhaupt für die behauptete Rechtsverletzung in einem gerichtlichen Verfahren darlegungs- und beweisbelastet ist. Muss die Medienindustrie als Rechteinhaber einen 100% Nachweis darüber führen, dass der Anschlussinhaber (oder ein Dritter) die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat oder ist der Anschlussinhaber in der Verpflichtung, sich einem derartigen Vorwurf gegenüber zu entlasten?
 
In der Veranstaltung wird deshalb zunächst im technischen Teil erörtert, mit welchen technischen Verfahren eine Urheberrechtsverletzung in einem P2P-Netwerk dokumentiert werden kann und welche Fehler hierbei auftreten können. Sodann wird im rechtlichen Teil unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung (u.a. BGH: „Sommer deines Lebens“ sowie verschiedene Entscheidungen des AG Frankfurt/Main und LG Köln) geklärt, wie grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast in einem Rechtsstreit bei Urheberrechtsverletzungen verteilt ist, welche Anforderungen die Rechtsprechung dem Anschlussinhaber auferlegt, wenn dessen Internetzugang durch einen Dritten für eine Urheberrechtsverletzung missbraucht worden ist, und welche Konsequenzen sich für die Darlegungs- und Beweislast aus einem schlüssigen Vortrag des Rechteinhabers zum technischen Nachweis einer Urheberrechtsverletzung ergeben.
 
Die Veranstaltung richtet sich an Juristen, IT-Sicherheitspezialisten und IT-Verantwortliche in Unternehmen.
Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.
 
Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Referenten


Christoph Willer ist seit 1992 als Systemadminstrator tätig. Er plant und konzipiert IT-Projekte, klärt als IT-Forensiker technische Fragestellungen auf und arbeitet als Sachverständiger in der EDV-Sachverständigenpraxis Dr. Streitz, Brühl. Als Certified Forensic Computer Examiner (CFCE) wertet er regelmäßig IT-Anlagen auf, bei denen der Verdacht besteht, dass auf oder mit den Anlagen kriminelle Handlungen oder sonstige Rechtsverletzungen begangen worden sein könnten und ist mit den Details der Funktionsweise von P2P-Netzwerken und der zum Nachweis von Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzwerken gebräuchlichen Software vertraut.
 
Rechtsanwalt Daniel Elgert ist seit 2008 als Rechtsanwalt für die auf das IT- und Medienrecht sowie den gewerblichen Rechtschutz spezialisierte Kanzlei Terhaag & Partner (www.aufrecht.de) tätig. Er befasst sich in seiner täglichen Arbeit im Schwerpunkt mit dem Urheber- und Medienrecht und berät regelmäßig Betroffene, die mit einer Abmahnung von Seiten der Medienindustrie konfrontiert sind.