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Veranstaltungen

Am 17.02.2016 lautete unser Thema:


Was ist heute eigentlich Software? - Moderne Computerprogramme im Lichte des 69a UrhG

Im Zuge des Reifeprozesses der Informatikindustrie hat sich Softwareentwicklung stark gewandelt. Viele Aspekte eines Computerprogramms, die früher in einer einzigen Programmiersprache codiert wurden, werden heute in spezialisierten Sprachen außerhalb des übersetzten Binärcodes ausgedrückt und können so auch noch nach der Entwicklungsphase des eigentlichen Kernprodukts verändert werden. Dazu zählen beispielsweise Datentypen in Strukturbeschreibungssprachen, Steuerungsparameter in Konfigurationsdateien, Workflow-Definitionen oder auch Programme in domänenspezifischen Hochsprachen wie ABAP (die betriebswirtschaftliche Programmiersprache von SAP).
Vielfach stellt sich bei diesen Beispielen jedoch die Frage der Abgrenzung zwischen Computerprogramm und bloßen Daten, die urheberrechtlich nicht den Schutz als Computerprogramm beanspruchen können. Für die nähere Bestimmung des urheberrechtlich zentralen Begriffs des „Computerprogramms“ bedienen sich Rechtsprechung und Literatur bis heute weitgehend der gleichen Kriterien, die bereits seit den 1970er Jahren aufgestellt wurden.
 
In dieser Veranstaltung wird zunächst der IT-Sachverständige Dr. Oliver Stiemerling einen Überblick über die Struktur und Eigenschaften moderner Computerprogramme geben. Dabei stehen insbesondere Programmiertechniken im Fokus, die Teile von klassischen Computerprogramme in andere Ausdrucksformen und Dateitypen „auslagern“.
Eng verzahnt mit dem technischen Vortrag wird RA Jens Nebel die vorgestellten Techniken juristisch bewerten und mit der Rechtsprechung und Literatur der letzten Jahre abgleichen. Dabei wird er insbesondere die These diskutieren, dass der Begriff des Computerprogramms heute aus juristischer Sicht oft zu eng gefasst wird und nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
 
Die Veranstaltung soll sowohl dem beratenden Juristen als auch dem IT-Entscheider praktische Hinweise für seine Tätigkeit geben.
 
Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.
 
Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Referenten


Dr. Oliver Stiemerling ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung bei der Kölner Sachverständigengesellschaft ecambria experts. Neben der Sachverständigentätigkeit ist er Geschäftsführer der ecambria systems GmbH, die Softwareprodukte konzeptioniert und entwickelt.
 
Jens Nebel, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er ist Partner in der Essener Kanzlei KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare und berät seit mehr als 10 Jahren umfassend im IT-Recht. Er ist sowohl auf Kunden- als auch auf Anbieterseite vorwiegend im IT-Projektgeschäft und im Datenschutz tätig, verfügt aber ebenfalls über umfangreiche Erfahrung im Bereich der urheberrechtlichen Litigation.