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Veranstaltungen

Am 20.04.2016 lautete unser Thema:


Update Datenschutz - Datenschutz-Grundverordnung und Safe Harbor

EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) stellt den Datenschutz auf eine neue Grundlage. Das neue Datenschutzrecht findet nach einer zweijährigen Übergangsfrist Mitte 2018 Anwendung. Das Bundesdatenschutzgesetz wird dann in weiten Teilen aufgehoben sein. Die Datenschutzorganisation und die Geschäftsprozesse müssen bis dahin auf die neue Rechtslage angepasst werden. Danach werden Datenschutzverstöße mit einem Bußgeld bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes empfindlich sanktioniert. Im ersten Teil der Veranstaltung informiert Rechtsanwalt Jaspers in Anbetracht der EU-Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO über die neuen Regelungen und deren Bedeutung für die Wirtschaft.
 
Safe Harbor
Am 6.10.2015 hat der EuGH das bisherige Safe Harbor Abkommen aus dem Jahre 2000, das neben den Standardvertragsklauseln und den sog. Binding Corporate Rules als Erlaubnistatbestand für einen Datenaustausch mit den USA in Betracht kam, für unwirksam erklärt. Am 29.2.2016 hat die EU Kommission den Entwurf für ein neues Abkommen, genannt „EU-US Privacy Shield“ bekannt gemacht. Rechtsanwalt Dr. Mathias Lejeune, München wird im zweiten Teil der Veranstaltung die wesentlichen Gründe der EuGH Entscheidung, die Grundzüge des neuen Abkommens und die Reaktionen der Datenschutzbehörden, insbesondere der sog. Art. 29 Datenschutzgruppe darstellen.
 
Die Veranstaltung soll sowohl dem beratenden Juristen als auch dem IT-Entscheider praktische Hinweise für seine Tätigkeit geben.
 
Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.
 
Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Referenten


RA Andreas Jaspers ist Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD), Bonn, und begleitet in dieser Funktion die Gesetzgebungsvorhaben zu Datenschutz. Zur Reform des Europäischen Datenschutzrechts war er Sachverständiger des Landtages Nordrhein-Westfalen.
 
RA Dr. Lejeune berät vor allem groß- und mittelständische Unternehmen aus dem In- und Ausland, Urheber und Künstler sowie Medienunternehmen und Designer. Spezialgebiete sind das internationale Recht, insbesondere US amerikanisches Urheber- und Vertragsrecht, sowie allgemeines Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz. Ferner ist Ra Dr. Lejeune in der Rechtsabteilung der Airbus Defence and Space GmbH, einer Konzerngesellschaft der Airbus Firmengruppe als Head of Legal IT für das IT Recht des Geschäftsbereichs und als Ko-Leiter des länder- und geschäftsbereichsübergreifenden Centers of Excellence für ITLaw der Airbus Firmengruppe verantwortlich.