Am 19.11.2019 lautete unser Thema:
Veranstaltungen
Trotz einer mehrjährigen Vorlaufzeit, traf die Umstellung des Datenschutzrechts auf die Daten-schutzgrundverordnung und das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz zum 28. Mai 2018 für viele Unternehmen mehr oder weniger gut vorbereitet. Die Umstellung führte zu einem erhöhten organisatorischen Aufwand in den Unternehmen und zu einem erhöhten Beratungsbedarf bei den Datenschutzanwälten.
Mit dem neuen Datenschutzrecht gingen eine Fülle neuer Erfahrungen einher. Man befürchtete Abmahnwellen, erteilte eine Fülle (neuer) Datenschutzinformationen, holten Einwilligung ein und es gab neue datenschutzrechtliche Figuren, wie die gemeinsame Verantwortlichkeit oder die Datenschutzfolgenabschätzung. Über allem hing das Damoklesschwert des drastisch gestiegenen Bußgeldrahmens, dessen Handhabung durch die Aufsichtsbehörden nicht leicht einzuschätzen war. Und als ob das alles nicht schon genug wäre, wurde auch die Öffentlichkeit auf den Datenschutzaufmerksam und stellte teils „abenteuerliche“ Auskunfts-, Löschungs- und andere Begehren.
Die Veranstaltung soll einen Rückblick auf die Erfahrungen mit der DSGVO-Umstellung geben, auf Verfahren mit Aufsichtsbehörden, erste Bußgelder und den Umgang mit Datenschutzvorfällen. In guter AKEuR-Manier werden die Referenten aus der technischen-organisatorischen Umsetzung im Unternehmen und aus der externen Beratungspraxis als Datenschutzanwalt berichten. Dabei werden „War Stories“ ebenso ihren Platz haben, wie herausgebildete Best Practices und ggfs. noch offene Fragen. Doch auch ein Blick in die Zukunft darf gewagt werden mit einem Ausblick auf die ePrivacy-Verordnung und die nächste Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes.
Wie immer steht die Interaktion zwischen den Teilnehmern und den Referenten im Vordergrund, um einen regen Austausch von Erfahrungen zu ermöglichen.
Der Vortrag kann ohne Vorkenntnisse besucht werden (wobei eine gewisse Vorbefassung mit datenschutzrechtlichen Themen sicher von Vorteil ist) und richtet sich an Personen, die Interesse an Fragestellungen im Schnittfeld von EDV und Recht haben, z.B. Mitarbeiter aus den Bereichen Informationsmanagement und Compliance, Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte, Richter oder Datenschutzbeauftragte.
Im Anschluss an die Veranstaltung pflegen wir bei einem Glas Kölsch und einem kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte – ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.
Referenten
Adrian Freidank ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und berät internationale und nationale Mandanten in allen Fragen des IT-, Urheber- und Datenschutzrechts. Zu seinen Spezialgebieten gehören unter anderem IT-Outsourcing, IT-Projekte, E-Commerce, IT-Verträge und Datenschutz einschließlich der Umsetzung von Datenschutz-Compliance im Unternehmen. Er hält Vorträge und publiziert zu Themen des IT- und Datenschutzrechts. Er studierte Rechtswissenschaften in Trier, Lausanne und Münster. Zwischen Studium und Referendariat arbeitete er für eine internationale Nichtregierungsorganisation in Nepal im Bereich der Friedenskonsolidierung. Ab 2014 war Adrian Freidank als Rechtsanwalt in einer auf das IT-Recht spezialisierten Wirtschaftskanzlei tätig, wo er 2017 den Titel "Fachanwalt für IT-Recht" erwarb. Er ist seit 2017 bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt.
Dennis Heinemeyer ist als Beauftragter für Datenschutz bei verschiedenen Mandanten in der Finanzbranche und als Trainer im Bereich Datenschutz bei der TÜV Rheinland Akademie tätig. Er hat mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Nach seinem Studium in Bremen und Hannover war er mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Leibniz Universität Hannover beschäftigt. Seine Publikationen und Vorträge fokussieren sich insbesondere auf die Bereiche IT-, Datenschutz- und Urheberrecht. Nach seinem zweiten Staatsexamen war Herr Heinemeyer bis Herbst 2019 im Versicherungs- und Bankensektor als Berater für Informationssicherheit tätig.